Beratungsbesuch nach §37.3 SGB XI
Sie erhalten auf Grund Ihres Pflegegrades entweder Pflegegeld oder Pflegesachleistungen von Ihrer Pflegekasse.
Sofern Sie Pflegegeldleistungen erhalten, ist es Ihre Pflicht, sich von einer zugelassenen Einrichtung pflegefachlich beraten zu lassen, um weiterhin wie gewohnt Ihre Leistungen zu erhalten.
Gern übernehmen wir diese Beratung für Sie kostenlos bei Ihnen zu Hause.
Pflegebedürftige mit Pflegegeldleistungen im Pflegegrad 2 oder 3 müssen 2x im Jahr besucht werden. Pflegebedürftige mit Pflegegeldleistungen im Pflegegrad 4 und 5 müssen 4x im Jahr besucht werden.
Bei Pflegebedürftigen mit Pflegesachleistungen oder im Pflegegrad 1 ist diese Beratung freiwillig.
Diese Leistungen sind für Sie kostenlos. Die Kosten für den Beratungsbesuch übernimmt für Sie ihre Pflegekasse.
Nutzen Sie gern unser Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach unter:
Böhlen: Bahnhofstraße 3, Tel. 034206/ 756558 oder Mobil: 0157/ 37277187
Markranstädt: Eisenbahnstraße 10, Tel. 034205/ 832475 oder Mobil: 01573/ 2498236
an.
Beratungswunsch
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